Nur ein Bruchteil der Kfz-Halter in Deutschland nutzt Saisonkennzeichen. Dabei kann diese praktische Lösung helfen, Kfz-Kosten zu senken.
SP-X/Köln. Viele Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen sind nur saisonal unterwegs – doch nur wenige Halter nutzen die Vorteile eines Saisonkennzeichens. Nach Angaben des Kfz-Versicherers Verti waren im vergangenen Jahr 11 Prozent der Motorräder, 7 Prozent der Cabrios und 6 Prozent der Wohnmobile mit einem solchen Kennzeichen ausgestattet. Dabei ist die saisonale Zulassung nicht nur praktisch, sondern kann auch Geld sparen.
Ein Saisonkennzeichen gilt für einen Zeitraum zwischen zwei und elf zusammenhängenden Monaten. Besonders beliebt sind Saisonstarts im März oder April und Saisonenden im Oktober. Das bedeutet: Vier bis sechs Monate im Jahr stehen die Fahrzeuge still – und für diese Zeit fallen weder Kfz-Steuer noch Versicherungsbeiträge an.
Wie sehr sich das lohnen kann, zeigen Berechnungen des Vergleichsportals Verivox: Wer sein Fahrzeug beispielsweise für acht Monate anmeldet, spart im Schnitt rund ein Drittel der Versicherungskosten. Ein Beispiel: Für einen Mazda MX-5 mit Vollkaskoschutz sank der Beitrag mit Saisonkennzeichen im Jahr 2023 von rund 440 Euro auf 280 Euro – eine Ersparnis von 160 Euro. Auch Motorradfahrer profitieren: Für eine BMW R 1250 GS mit Vollkaskoschutz ergibt sich ein Einsparpotenzial von rund 134 Euro pro Jahr. Zwar ließe sich dieser Effekt auch durch wiederholtes An- und Abmelden erzielen, doch das kostet Zeit und Gebühren – beides entfällt mit dem Saisonkennzeichen.
Der jeweilige Gültigkeitszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens abzulesen. Dabei gilt: Der erste Tag des Monats markiert den Beginn, der letzte Tag des Endmonats das Ende der Saison. Danach darf das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum weder gefahren noch geparkt werden. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet – außerdem besteht außerhalb der Saison kein aktiver Versicherungsschutz.
Während der Ruhephase tritt jedoch automatisch eine beitragsfreie Ruheversicherung in Kraft. Diese deckt unter bestimmten Voraussetzungen Schäden durch Diebstahl, Feuer oder Unwetter. Wichtig: Das Fahrzeug muss während dieser Zeit auf einem umfriedeten Privatgrundstück abgestellt sein.