Am Montagmorgen hat der Thurgauer Finanzdirektor ins Regierungsgebäude eingeladen. Er stellt die überarbeitete Finanzstrategie des Kantons vor und präsentierte eine Ausgaben- und Verzichtsplanung für die nächsten Jahre. Damit möchte der Regierungsrat ab dem Jahr 2028 gesamthaft 80 Millionen Franken wiederkehrend einsparen.
Im Januar letzen Jahres hat der Thurgauer Regierungsrat die Finanzstrategie 2024–2030 verabschiedet. Darin wurden in sieben Handlungsfeldern diverse Massnahmen beschrieben, um den defizitären Staatshaushalt bis 2030 wieder ausgeglichen zu gestalten. Wie es in einer Medienmitteilung vom Montagmorgen heisst, «war für den Regierungsrat immer klar, dass wir die Finanzstrategie regelmässig überarbeiten und den neuen Gegebenheiten anpassen müssen».
Das Rechnungsergebnis 2024 sei gegenüber dem Budget um 33,8 Millionen Franken schlechter. «Das haben wir in der neuen Finanzstrategie aufgenommen», lässt sich Urs Martin, Chef des Departementes für Finanzen und Soziales, im Communiqué zitieren. Ebenfalls berücksichtigt sei das vom Grossen Rat im Dezember 2024 genehmigte Budget mit einem Steuerfuss von 109 Prozent. In der neuen Finanzstrategie 2025-2031 werden sämtliche Aufgaben der Kantonalen Verwaltung kritisch überprüft und mit anderen Kantonen verglichen.
Dazu habe der Regierungsrat eine Projektorganisation mit Mitgliedern aller Departemente und der Staatskanzlei eingesetzt. Das Projektteam werde zudem durch fachkundige, externe Spezialisten verstärkt. Auch die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) sowie weitere Mitglieder des Grossen Rates sollen frühzeitig einbezogen werden. Weiter heisst es in der Mitteilung: «Das Ergebnis soll ein bewusster Verzicht von heute erbrachten Leistungen sein.»
Im Zentrum stehen Gesetzes- und Verordnungsanpassungen sowie Anpassungen von Leistungsvereinbarungen. «Damit geht ein Leistungsabbau einher, den die Thurgauer Bevölkerung merklich spüren wird», sagt Urs Martin. Auch für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung werde die Überprüfung eine Herausforderung werden.
Nachtragskredit beantragt
Das Projektteam soll dem Regierungsrat ein Gesamtpaket vorlegen, das terminlich so auszurichten sei, dass die Massnahmen ihre Wirkung bereits im Jahr 2027 entfalten können. Für Gesetzesanpassungen sei ebenfalls ein Gesamtpaket vorgesehen, das dem Grossen Rat zeitlich so vorgelegt werde, dass die Massnahmen in das Budget 2028 einfliessen können.
Des Weiteren sagt Urs Martin: «Die Verwaltung kann ein solches Projekt mit einem angestrebten Entlastungsvolumen von jährlich 80 Millionen Franken mit den bestehenden Ressourcen nicht selbstständig bewältigen.» Zudem würde bei einer rein internen Lösung die notwendige Aussensicht fehlen. Da die Kosten für die externe Beratung nicht im Budget 2025 eingeplant seien, hat der Regierungsrat gemäss Mitteilung zuhanden des Grossen Rates eine Botschaft für einen Nachtragskredit mit einem Kostendach von 300’000 Franken verabschiedet.
Abschliessend sagt Urs Martin, dass der Regierungsrat gewillt sei, die grossen finanziellen Herausforderungen anzugehen und den Kanton dennoch weiterzuentwickeln.