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    Home»Money»Finanzen»Bayer-Aktie: US-Gericht urteilt gegen Bayer
    Finanzen

    Bayer-Aktie: US-Gericht urteilt gegen Bayer

    helloeldoBy helloeldo23/03/2025Updated:24/03/2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    In einem Rechtsstreit um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup haben US-Geschworene den Agrarchemie- und Pharma-Konzern Bayer zu knapp 2,1 Milliarden US-Dollar (1,9 Milliarden Euro) Schadenersatz verurteilt.

    Bayer

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    Das teilten die Anwälte des Klägers auf Nachfrage mit. Der Kläger macht Glyphosat für seine Krebserkrankung verantwortlich. Das Urteil fiel im US-Bundesstaat Georgia. Bayer kündigte Berufung gegen die Entscheidung an.

    “Das heutige Urteil ist ein weiteres Beispiel für die Weigerung von Bayer, die Verantwortung für die Vergiftung von Menschen mit dem giftigen Unkrautvernichtungsmittel Roundup zu übernehmen”, hiess es in einer Mitteilung der Anwälte des Klägers.

    Bayern hingegen teilte mit: “Wir sind mit dem Urteil der Geschworenen nicht einverstanden.” Die Entscheidung stehe im Widerspruch zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Bewertungen der Regulierungsbehörden auf der ganzen Welt. So hatte etwa die EU-Kommission die Zulassung von Glyphosat Ende 2023 um zehn Jahre verlängert; ein Schritt, den Umweltverbände allerdings kritisieren.

    “Wir sind überzeugt, dass wir in der Berufung starke Argumente haben, um dieses Urteil aufzuheben oder zumindest den überhöhten und verfassungswidrigen Schadenersatz zu reduzieren”, hiess es weiter. Bayer verwies ausserdem darauf, dass in der Vergangenheit der Schadenersatz im Vergleich zu den ursprünglichen Geschworenenurteilen stark reduziert werden konnte. Ein Gericht in Philadelphia hatte zuletzt etwa den von Geschworenen dem Kläger zugesprochenen Schadenersatz von 2,25 Milliarden US-Dollar auf 400 Millionen US-Dollar reduziert.

    Die Probleme rund um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup hatte Bayer sich 2018 mit der über 60 Milliarden Dollar teuren Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto ins Haus geholt. Im selben Jahr folgte ein erstes Urteil gegen das Dax -Unternehmen. Das setzte in den USA eine Klagewelle in Gang, die den Konzern schon viele Milliarden unter anderem für Vergleiche mit Klägern gekostet hat.

    An der Börse steht Bayer seither unter Druck. Seit diesem ersten Urteil haben die Papiere rund Dreiviertel ihres Wertes eingebüsst. Zudem müssen sich Bayer-Aktionäre seit dem vergangenen Jahr mit einer Minidividende zufriedengeben. Denn: Wegen hoher Schulden hatte der Konzern Anfang 2024 angekündigt, für drei Jahre nur die vorgeschriebene Mindestdividende zu zahlen. Damit werden auch in diesem Jahr – wie im letzten – elf Cent je Aktie ausgeschüttet.

    Bayer drängt seit einiger Zeit mit intensiver Lobbyarbeit in US-Bundesstaaten auf solche Gesetzesänderungen. Im Kern geht es um die Debatte, ob Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf solcher Unkrautvernichter über dem Recht von Bundesstaaten steht. Denn für die US-Umweltbehörde EPA ist Glyphosat nicht krebserregend. Sie hat das Produktlabel entsprechend ohne Warnung genehmigt.

    In einigen Bundesstaaten gilt diese Regelung aber nicht, sodass Kläger, die Glyphosat für ihre Krebserkrankungen verantwortlich machen, fehlende Warnhinweise monieren und sich dabei auf das Recht ihres Bundesstaates berufen.

    Bayer hofft in dieser Causa auch weiterhin perspektivisch auf ein Grundsatzurteil des obersten US-Gerichts, des Supreme Court. Der soll demnach ein für allemal klären, ob Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf von Unkrautvernichtern über dem Recht von Bundesstaaten steht. Allerdings ist offen, ob und wann sich der Supreme Court der Sache annehmen wird.

    Der seit Juni 2023 amtierende Bayer-Chef Bill Anderson hatte Anfang März auf der Bilanzpressekonferenz erklärt, dass das Timing hier etwas ungewiss sei. Denn es gebe mehrere Fälle, die die Grundlage für den Gang zum Supreme Court bilden könnten – “und jeder dieser Fälle arbeitet sich durch die unteren Berufungsgerichte”. Unter Anderson hatte Bayer die Lobbyarbeit in den USA intensiviert, um Gesetzesänderungen anzustossen.

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